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Das Schlusswort von Grigori Pasko
(wird vor Gericht verkündet am 16. Juli 1999)

     Die Strafsache ist kein Fall nach dem Artikel vom Landesverrat: In der Gerichtsverhandlung darüber kam dieser Artikel praktisch nicht zur Sprache. Alles, wovon die Teilnehmer am Prozess, einschliesslich aller Zeugen, sprachen, betraf ausschliesslich meine berufliche Tätigkeit als Journalist.
     In unserem Land wird die Freiheit des Wortes durch die Gesetze garantiert. Die Freiheit des Menschen jedoch, der dieses Wort ausgesprochen oder publiziert hat, wird durch nichts garantiert und hängt von der Willkür von Schuften ab. Ich habe mich davon durch meine persönliche Erfahrung überzeugt.
     Man sagt, die Geschichte wiederhole sich zweimal: Das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce. Aber auch die Farce kann tragisch werden. Die Geschichte der Zeit des Spionage-Wahns in den dreissiger Jahren war eine Tragödie unseres Volkes. Die Geschichte der Nachfolger des NKWD, welche als Farce begann, kann sich heute in eine Tragödie verwandeln - in die Tragödie eines unschuldig verurteilten Menschen. Nur ein unabängiges, uneigennütziges und gerechtes Gericht kann der sich abspielenden Tragödie ein Ende bereiten. Gibt es bei uns ein solches Gericht?
     Alexander der Zweite sagte dem Vorsitzenden des Petersburger Kreisgerichts A.F. Koni in der Angelegenheit des Mordes des Polizeichefs Trepov durch Vera Sasulitsch: "... Die Regierung darf vom Gericht und von Ihnen besondere Gefälligkeiten erwarten". Anatoli Fedorowitsch antwortete dem Zaren: "Das Gericht erweist keine Gefälligkeiten, sondern beschliesst Urteile".
     Ich bitte das verehrte Gericht, in der jetzigen Sache ein Urteil zu beschliessen. Der FSB und die Staatsanwaltschaft der TOF (Pazifikflotte) sind schon zur genüge in Gefälligkeiten steckengeblieben.
     Im Schlusswort erlaube ich mir, die Aufmerksamkeit des Gerichts nochmals auf diejenigen Umstände zu richten, welche meiner Meinung nach - wie nicht zu ignorieren ist - der Gier sind unter einem grossen Wunsch.
     In der in Russland herrschenden Meinung zum Strafrechts hat sich die Ansicht begründet, dass ein Verbrechen als vollendet zu betrachten ist bei Eintritt des Ergebnisses. Aus den Unterlagen zur Strafsache, welche im Zusammenhang mit mir ungesetzlich angestrengt wurde, geht deutlich hervor, dass meine journalistischen gegenseitigen Beziehungen mit japanischen Kollegen Russland nicht den geringsten Schaden zugefügt haben und auch nicht zufügen konnten, denn erstens habe ich nicht gegen das Gesetz verstossen, und zweitens unterliegt gemäss Gesetzgebung der Russischen Föderation die Umweltschutz-Thematik von journalistischen Recherchen nicht der Geheimhaltung. Wenn ausserdem die Untersuchung objektiv und allseitig geführt worden wäre, dann hätte man genügend Beweise zusammentragen können für die Beteiligung meiner Publikationen und Filme an der Zahlung von 25 Millionen Dollar durch Japan für den Bau einer schwimmenden Fabrik zur Reinigung von ZhRO in der TOF.
     In der Anklageschrift wird so oft das Wort "Staatsgeheimnis" verwendet, dass es schon, wenigstens seitens der Anklage, seine ursprüngliche Bedeutung eingebüsst hat. Das Gesetz "Vom Staatsgeheimnis" der Russischen Föderation behandelt das Staatsgeheimnis als durch den Staat geschützte Kenntnisse auf dem Gebiet militärischer, politischer, wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten, deren Verbreitung der Sicherheit Russlands Schaden zufügen kann. Wenn man die gegebene Definition auf die Unterlagen anwendet, welche angeblich bei mir in meiner Wohmung beschlagnahmt wurden, dann waren erstens die Kenntnisse, die in Ihnen enthalten sind, nicht durch den Staat geschützt, da sie keinen Geheimhaltungsvermerk enthielten. Zweitens betreffen die Kenntnisse, die in den Dokumenten enthalten sind, keine einzige Art von Tätigkeit, welche in der Definition des Begriffs "Staatsgeheimnis" aufgezählt wäre. Drittens gibt es in der Sache keinen einzigen Hinweis auf irgendeinen Schaden der Sicherheit Russlands, ja nicht einmal darauf, dass die gegebenen Kenntnisse verbreitet oder übermittelt wurden oder irgendwem bekannt wurden.
     Im Laufe der Gerichtsverhandlung hatten wir die Möglichkeit, uns davon zu überzeugen, dass durch die Untersuchung und dann durch die Staatsanwaltschaft der TOF grundlegende Forderungen des Gesetzgebers Russlands - eine Reihe Artikel der Verfassung der Russischen Föderation - grob verletzt wurden. Auf diese beziehen sich: Die Unantastbarkeit des Privatlebens (Art. 12), die Unschuldsvermutung, der Wettstreit und die Gleichberechtigung der Parteien (Art. 12), die Unschuldsvermutung, die Befreiung des Angeklagten von der Pflicht des Beweises, die Auslegung von nicht zu beseitigenden Zweifeln zugunsten des Angeklagten (Art. 49), die Unzulässigkeit von Beweisen, welche unter Verletzung des Gesetzes erhalten wurden (Art. 50); das Privileg gegen die Selbstanschuldigung, die Immunität von Zeugen (Art. 51) und andere.
     Mehr als zweihundert Prozess-Dokumente der jetzigen Strafsache enthalten Beweise dafür, dass sie auf ungesetzlichem Wege erworben wurden. Dazu zählen Dokumente, welche mir am Zoll beschlagnahmt wurden, und das Protokoll der Durchsuchung der Wohnung. Schon der rechtzeitige Ausschluss aus den Unterlagen des Falles von nur zwei dieser Dokumente müsste der Willkür im Verhältnis zu einem unschuldigen Menschen ein Ende bereiten. Aber die Willkür dauert an mit einer geradezu wahnwitzigen Psychose, was der Reihe nach bezeugt: Personen, welche in ungesetzlicher Weise ein Strafverfahren eröffnet haben, welche einen Unschuldigen ins Gefängnis gesperrt haben, welche das Material des Verfahrens fabriziert haben und welche dazu noch die Organe der Rechtspflege praktisch irregeführt haben, müssen die strafrechtliche Verantwortung für das getane tragen.
     Von einer Vielzahl von Tatsachen der Fälschung von Beweisen habe ich dem Gericht alle nötigen schriftlichen Zeugenaussagen eingereicht mit konkreter Angabe der Bände, der Fall-Blätter und der Artikel der UPK der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik) und der UK der RF (Russischen Föderation). Das Gericht darf nicht nur wegen dieser erfolgten Verletzungen der Gesetzlichkeit Massnahmen ergreifen, sondern es ist dazu auch verpflichtet.
     Aber sogar die gefälschten Beweise enthalten keine einzige Tatsache, welche meine Schuld beweisen würde. Aus Art. 49 der Verfassung der Russischen Föderation geht die wichtige Situation hervor, die sich aus dem Prinzip des Artikels "nicht bewiesene Schuld des Angeklagten ist in ihren rechtlichen Folgen der BEWIESENEN UNSCHULD gleizustellen." ergibt.
     Die Mitarbeiter des FSB übten auf mich im Verlauf der Voruntersuchung allerlei psychologischen und physischen Druck aus und wollten von mir unbedingt ein Bekenntnis meiner Schuld hören. Ich habe mich entschieden, beim Aussprechen meines Schlussworts der Anklageseite diesen Gefallen zu tun. Ja, ich bin schuldig:
     darin, dass ich ehrlich die Pflicht eines Journalisten getan habe.
     darin, dass ich ein Patriot meines Vaterlandes Russland bin, dass ich bestrebt war, beizutragen zur Anwerbung von ausländischen Investitionen in das Land zur Lösung von Umweltproblemen;
     darin, dass ich nicht bemerkt habe, wie in unserem Lande die Glasnost aufgehört hat und die Keime der Demokratie eingetrocknet sind.
     darin, dass ich die Gemeinheit und den Zynismus, die Rachsucht und die Gesetzlosigkeit von Seiten des KGB-FSB unterschätzt habe, mit welchen zusammenzuarbeiten ich mich die ganze Zeit geweigert habe; darin, dass ich die Existenz von solchen menschlichen Eigenschaften wie Feigheit, Bosheit, Neid, Stumpfsinn und Schmeichelei vergessen habe, welche einigen Vertretern ddes FSB und der Staatsanwaltschaft der TOF - und nicht nur der TOF - eigen sind.
     darin, dass ich, während ich meine Pflicht als Journalist erfüllte, mit meinen Publikationen in SMI die wirklichen Feinde und Verräter der Heimat dabei gestört habe, Gesetzlosigkeit zu schaffen, die Reichtümer des Landes in den Wind zu lassen oder dies nicht zu verhindern.
     Ich bin "schuldig" darin, dass ich mich nicht verleumdet habe, dass ich keine Schuld gestanden habe, dass ich keine Angst gehabt habe vor den Drohungen mit physischen Bestrafung. Ich bin schuldig darin, dass ich existiere und dass ich noch lebendig bin.
     Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichts wieder und immer wieder auf die Absurdität und die Unbewiesenheit der an mich gerichteten Anklagen. All diese Bestimmtheit der Behauptungen der Anklage, all dieser schwülstige und gellende Unsinn werden von der Anklageseite nur benötigt, um die juristische Nichtigkeit und den verbrecherischen Kern der Behauptungen zu verschleiern.
     Deutlich sichtbar hinter all den vielzähligen Verletzungen der Gesetzlichkeit durch den FSB und durch die Staatsanwaltschaft sind die zynischen Angewohnheiten von Leuten, denen in diesem Leben alles einzig nur kraft ihrer Zugehörigkeit zu den sogenannten das Recht beschützenden Organen von der Hand geht. Sie waren hundertprozentig davon überzeugt, dass da irgend ein kleiner Journalist vor ihnen erschrecken und sich selbst verleumden würde: Ist es ihrer Meinung nach doch nicht möglich, dass er nicht erschrickt, denn im sowjetischen Menschen sitzt die Angst vor den Organen in den Genen. Diese Angst ist stärker als alles, denn, wie jemand schrieb, sie "drückt von innen, wie vom Namen der unzähligen Repressionsopfer aller Generationen".
     Dieses Strafverfahren wird in die Geschichte der Rechtssprechung Russlands eingehen als Erscheinung des Rückfalls des NKWD-KGB des Stalin-Regimes, als Versuch, in Russland die politische Schnüffelei, die Zensur, die Angst, die Gestapo-Methoden und die Gesetzlosigkeit in allen ihren unmenschlichen Erscheinungen wiederaufleben zu lassen; als Tatsache ohne Präzedenzfall der Fälschung ausnahmslos aller Beweise unter deutlicher Einsicht der Seite der Anklage in ihre widerrechtlichen Handlungen.
     Ein Schuldspruch in beliebiger Form würde nur die Tatsache der Existenz von Gesetzlosigkeit in unserem Staat unterstreichen.
     Ein Freispruch ist das einzig Gerechte in diesem Verfahren - er würde die Namen der Richter in die Lehrbücher der Justiz eingehen lassen, als geschaffener Präzedenzfall für Widerstand gegen den Druck von Gesetzlosigkeit und Willkür von Seiten der Organe des FSB und der Staatsanwaltschaft, und würde nicht nur Weisheit und Mut zeigen, sondern auch ein Verbleiben auf den Positionen von beruflicher Pflicht, Ehre und Anstand.
     Ich rufe das Gericht auf, nicht einzustimmen in den Triumph der Gesetzlosigkeit, mich und die Gesellschaft zu schützen vor einer solchen staatlichen Sicherheit, welche der Gesetze Russlands und der internationalen gesetzgebenden Urkunden spottet, welche auf jede Art und Weise die Menschenrechte verletzt und sowohl sich selbst als auch unseren Staat in seinen Bestrebungen hin zur Demokratie diskreditiert.

Uebersetzung von Christian Rene Gut